Maskenpflicht Änderung

Liebe Eltern,

seit heute gilt die Alarmstufe in Baden-Württemberg, d.h. für die Schulen gilt wieder Maskenpflicht für alle auch im Klassenzimmer. Es müssen grundsätzlich medizinische Masken getragen werden, es sei denn, das Tragen einer Maske ist aus gesundheitlichen oder ähnlich gewichtigen Gründen nicht möglich. Ansonsten gelten die bisherigen Regelungen weiterhin.

Für den Zutritt bei Elternabenden od. Ähnlichem gilt weiterhin die 3 G Regelung.

Bitte helfen Sie uns, Ihre Kinder darauf hinzuweisen, dass die AHA Regeln unbedingt beachtet werden müssen. Nicht nur in der Schule, sondern auch im privaten Bereich. Um die Abstandsregelungen einhalten zu können, haben wir uns dazu entschlossen, den Elternsprechtag auf 2 Wochen auszudehnen. Denken Sie an Ihre 3 G Nachweise. Der Zutritt ohne Nachweis ist nicht zulässig.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und gute Zusammenarbeit.

Sabine Emde, Schulleiterin