Corona, aktuelle Infos, update GSV, 19.03.2020
Liebe Eltern der Dom Clemente Schule,
wie Sie sicher schon den Medien entnommen haben, ist es nun amtlich, auch Baden Württemberg setzt jegliche schulische Veranstaltung bis einschließlich der Osterferien aus.
Alle ab 21.April terminierte Abschlussprüfungen finden Stand heute planmäßig statt.
Geeignete Prüfungsvorbereitungen wurden Ihren Kindern mitgegeben.
Die Schulleitung wird regelmäßig in der Schule sein. Sollte das Sekretariat nicht besetzt sein, sprechen Sie auf die Mailbox, wir werden zurückrufen. Sie können mich oder die Kollegen telefonisch oder per E-mail erreichen, sollten sie Fragen haben oder Hilfe benötigen.
Wir haben an der Schule Vorkehrungen getroffen und Ihren Kindern Arbeitsmaterialien und Aufgaben für den Fall einer Schulschließung mitgegeben.
Es wäre gut, wenn Ihre Kinder an Schultagen einige Aufgaben erledigen würden, damit das bisher Gelernte nicht wieder aus dem Kopf verschwindet. Wir haben uns bemüht, die Aufgaben so zu stellen, dass jedes Kind auch die Chance hat, die Aufgaben zu bearbeiten.
Sollten sie eine Notfallbetreuung für Ihre Kinder benötigen, wenden Sie sich bitte an mich. Meine E-mail lautet : s.emde@schonach.de
„Die Einrichtung einer Notfallbetreuung für diejenigen Schülerinnen und Schüler an Grundschulen und der Klassenstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen und den entsprechenden Förderschulen ist erforderlich, um in den Bereichen der kritischen lnfrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten, die sich andernfalls um ihre Kinder kümmern müssten, aufrecht zu erhalten. Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstellung der öffentlichen lnfrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche. Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen lnfrastruktur tätig sind.
Die Notfallbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit dieser Schülerinnen und Schüler. Die Einteilung des Kinder und des beaufsichtigenden Personals obliegt der Schulleitung.“
Bitte besuchen Sie regelmäßig unsere Homepage, diese werden wir immer auf dem aktuellen Stand halten.
Das Schreiben des Kultusministeriums habe ich Ihnen angehängt.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute. Bleiben sie gesund und bewahren sie Ruhe.
Mit freundlichen Grüßen
Die Schulleitung
Anhänge zum Download:
Neu* Elternschreiben Grundschulverband