Lockerung der Maskenpflicht 13.10.21
Liebe Eltern,
Masken sind ein Sicherheitszaun, erschweren aber die Kommunikation. In Abwägung der Vor- und Nachteile hat sich die Landesregierung zu einer Lockerung entschieden. So ermöglichen es die aktuellen Infektionszahlen in Baden-Württemberg einen vorsichtigen Schritt in Richtung Normalität zu gehen.
Ab dem 18. Oktober 2021 wird deshalb die Maskenpflicht an Schulen gelockert. Dann müssen Schülerinnen und Schüler keine Maske mehr tragen, wenn sie an ihrem Platz sitzen und die Infektionslage auf der Basis- und Warnstufe ist.
Die Maskenpflicht besteht aber weiterhin auf den Begegnungsflächen in den Gebäuden, bzw. wenn die Kinder sich vom Platz wegbewegen.
Sollte sich zeigen, dass Lockerungen bei der Maskenpflicht zu einer großen Zahl an Infektions- und Quarantänefällen führt, behält sich die Landesregierung vor, die Maskenpflicht als Sicherheitszaun für den Präsenzbetrieb wieder einzuführen.
Die engmaschige Testung der Schülerinnen und Schüler wird weiterhin beibehalten. Es gilt nach wie vor, dass die Schülerinnen und Schüler drei Antigenschnelltests pro Woche in der Schule machen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Emde