Schulbesuch bei besonderen Einschränkungen, 09.01.2026

  

Bei besonderen witterungsbedingten Beeinträchtigungen liegt es im Ermessen der Erziehungsberechtigten, ob sie ihren Kindern den Schulweg zumuten oder nicht.

Ist der Schulweg aus Sicht der Erziehungsberechtigten nicht zumutbar, dürfen Schülerinnen und Schüler dem Präsenzunterricht ausnahmsweise fernbleiben. In diesem Fall ist die Schule umgehend zu informieren.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Kultusministerium Baden-Württemberg zu entnehmen.

 

Gezeichnet Schulleitung DCS